Vegane Produktbezeichnungen in der EU

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Darf vegane Wurst noch "Wurst" heißen? Die kurze Antwort: ja. Nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 sind nationale Verbote von Fleischbezeichnungen für pflanzliche Produkte nicht zulässig. Laut Wettbewerbszentrale können EU-Staaten pflanzliche Produkte nicht pauschal von tierischen Produktbezeichnungen ausschließen.

Seitdem hat sich viel getan: Das EU-Parlament stimmte im Oktober 2025 für ein strengeres Verbot, im März 2026 folgte ein Kompromiss, und im Herbst 2026 flammt der Streit wieder auf. Hier der Stand vom Oktober 2026.

Das EuGH-Urteil von 2024 setzt den Rahmen

Am 4. Oktober 2024 erging das Urteil in der Rechtssache C-438/23. Frankreich hatte per Dekret Bezeichnungen wie "Steak" oder "Wurst" für pflanzliche Produkte untersagt. Der EuGH erklärte das für unvereinbar mit EU-Recht.

Grundlage ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung 1169/2011). WBS.legal fasst zusammen: Solange der pflanzliche Charakter klar erkennbar und nicht irreführend ist, sind gängige Fleischbezeichnungen erlaubt.

Ein Rechtsgutachten von Foodwatch (Dezember 2025) betont außerdem: Nationale Verbote wie bei "Veggie-Wurst" wären ohne eine EU-Rechtsgrundlage nicht möglich.

Das EU-Parlament wollte 2025 deutlich mehr verbieten

Laut FoodNavigator stimmte das Parlament am 8. Oktober 2025 mit 355 zu 247 Stimmen (30 Enthaltungen) für ein Verbot. Betroffen sein sollten sieben Begriffe, darunter "Burger", "Wurst", "Schnitzel" und "Steak".

Dieser Vorschlag war Teil der Überarbeitung der EU-Marktorganisation (CMO-Verordnung). Ein erster Verhandlungsversuch im Dezember 2025 scheiterte noch.

Die Einigung vom März 2026 lässt Burger und Wurst zu

Am 5. März 2026 einigten sich Parlament und Rat. Laut VeganFTA fallen 31 Begriffe für pflanzliche Produkte weg, darunter Bacon, Rindfleisch, Hühnchen, Keule, Lende, Rippen und T-Bone. Der Ausschluss von "Steak" wird nicht in allen Berichten gleich dargestellt.

Die Format-Begriffe bleiben erhalten. Die Lebensmittelpraxis berichtet, dass "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" weiter möglich sind. Green Queen nennt zusätzlich Schnitzel als ausgenommen.

Für Unternehmen ist eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen, die vollständige Umsetzung wird frühestens 2029 erwartet. Die formale Bestätigung steht noch aus.

Im Herbst 2026 geht der Streit weiter

Laut VeganFTA haben Abgeordnete von EVP, Patriots for Europe und EKR am 23. Juli 2026 im Agrarausschuss Änderungsanträge eingebracht. Sie würden die Beschränkungen über die 31 Begriffe hinaus ausweiten.

Der Ausschuss debattierte am 2. September 2026, die Abstimmung ist für Dezember 2026 geplant, danach folgt 2027 das Plenum. Bis dahin gilt: Du kannst weiterhin ganz normal "vegane Wurst" oder "veganer Burger" kaufen und kochen.

Diese Namen sind heute noch zulässig

Bezeichnung Stand Oktober 2026
Veganer Burger Erlaubt, laut Einigung ausgenommen
Vegane Wurst / Bratwurst Erlaubt, laut Einigung ausgenommen
Veganes Schnitzel Erlaubt, laut Einigung ausgenommen
Vegane Nuggets Erlaubt, laut Einigung ausgenommen
Vegane Frankfurter auf Sojabasis In Österreich laut Lebensmittelbuch zulässig
"Milch", "Käse", "Butter" für Pflanzliches Verboten, EU-Verordnung 1308/2013

Deshalb heißt es im Handel Haferdrink statt "Hafermilch". Daran ändert die neue Einigung nichts.

So gelten die Regeln in Österreich und Deutschland

In Österreich gilt die EU-LMIV direkt. Das Österreichische Lebensmittelbuch verweist in Anhang 11 auf eine Leitlinie zur täuschungsfreien Aufmachung pflanzlicher, veganer und vegetarischer Lebensmittel. Österreich isst informiert nennt als Beispiel: "vegane Frankfurter auf Basis von Sojaeiweiß" ist zulässig, "veganes Rinderfilet" ohne nähere Angabe nicht.

In Deutschland beschreiben die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (zuletzt Oktober 2024 aktualisiert), was erlaubt ist. Der Lebensmittelverband Deutschland erklärt: Schnitzel, Bratwurst und Frikadellen sind möglich, Namen wie "Lyoner" oder "Salami" nur als Zusatz wie "nach Art Salami".

So erkennst du vegane Produkte im Supermarkt

Unabhängig vom Namen verraten dir Siegel, ob ein Produkt wirklich vegan ist:

Eine ausführliche Übersicht findest du im Artikel Vegane Labels und Gütesiegel.

Aktuelle Produktübersichten für vegane Einkäufe in österreichischen Supermärkten gibt es im Guide zu veganen Produkten bei Hofer. Wer vegane Wurstwaren selbst zubereiten möchte, findet Rezepte im Artikel Veganer Aufschnitt selber machen. Ob pflanzliche Wurst ernährungsphysiologisch überzeugt, beleuchtet Ist vegane Wurst gesund?.

Häufige Fragen

Darf vegane Wurst in der EU noch "Wurst" heißen?
Ja. Laut EuGH-Urteil C-438/23 vom Oktober 2024 dürfen pflanzliche Produkte Bezeichnungen wie "Wurst", "Schnitzel" oder "Burger" weiterhin tragen, solange ihr pflanzlicher Charakter klar erkennbar ist. Auch die Einigung von EU-Parlament und Rat vom 5. März 2026 lässt diese Begriffe ausdrücklich zu.
Was hat der EuGH im Oktober 2024 entschieden?
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 4. Oktober 2024 (C-438/23), dass ein nationales französisches Dekret, das Fleischbezeichnungen für pflanzliche Produkte untersagte, nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Nationale Alleingänge sind damit nur möglich, wenn die EU selbst eine Grundlage dafür schafft.
Welche Begriffe sollen für pflanzliche Produkte wegfallen?
Die Einigung vom 5. März 2026 sieht 31 Begriffe vor, die auf Tierarten und Fleischstücke verweisen, darunter Bacon, Rindfleisch, Hühnchen, Keule, Lende, Rippen und T-Bone. Zu Steak gibt es in den Medienberichten unterschiedliche Angaben, die finale Liste gibt der Gesetzestext vor. Format-Begriffe wie Burger, Wurst, Schnitzel und Nuggets bleiben erlaubt.
Dürfen pflanzliche Produkte "Milch" oder "Käse" heißen?
Nein. Milchbezeichnungen wie "Milch", "Käse", "Butter", "Joghurt" und "Quark" sind für rein pflanzliche Produkte durch die EU-Verordnung 1308/2013 geschützt. Deshalb heißt es im Handel "Haferdrink" und nicht "Hafermilch". Daran ändert die Einigung von 2026 nichts.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Einigung muss noch formal von Parlament und Mitgliedstaaten bestätigt werden. Für Unternehmen ist danach eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen, die vollständige Umsetzung wird frühestens 2029 erwartet. Im Herbst 2026 haben Abgeordnete zusätzlich Änderungsanträge eingebracht, die den Streit um Burger und Wurst neu eröffnen.
Was gilt in Österreich für die Bezeichnung veganer Produkte?
In Österreich gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung direkt. Ergänzend beschreibt das Österreichische Lebensmittelbuch in Anhang 11 eine Leitlinie für die täuschungsfreie Aufmachung pflanzlicher, veganer und vegetarischer Lebensmittel. Danach ist etwa "vegane Frankfurter auf Basis von Sojaeiweiß" zulässig, "veganes Rinderfilet" ohne nähere Angabe nicht.
Wie erkenne ich vegane Produkte sicher im Supermarkt?
Zuverlässig sind Zertifizierungssiegel wie das V-Label der Europäischen Vegetarischen Union, Gütezeichen von Vegan-Organisationen und seit Januar 2025 das Vegan-Logo von Bio Austria für bio-zertifizierte vegane Produkte. Eine Übersicht findest du in unserem Artikel über vegane Labels und Gütesiegel.