Schellack (E904) in Lebensmitteln erkennen und pflanzliche Alternativen kaufen
Glänzende Schokolinsen, beschichtete Kaffeebohnen und polierte Äpfel haben oft eines gemeinsam: den Überzug aus E904. Schellack ist ein Insektenharz, das als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen ist. Mit dem richtigen Blick auf die Zutatenliste lässt er sich leicht erkennen – und pflanzliche Alternativen sind längst in vielen Produkten angekommen.
Schellack (E904) ist das getrocknete Harz der Lackschildlaus und in der EU als Überzugsmittel für Lebensmittel zugelassen
Die Lackschildlaus (Kerria lacca) lebt in tropischen Regionen wie Indien und Thailand und scheidet ein harziges Sekret aus, mit dem sie ihre Eier auf Baumästen schützt. Dieses Sekret wird gesammelt, gereinigt und zu Schellack verarbeitet. Die Mengen sind erheblich: Für ein Kilogramm Schellack braucht man das Harz von rund 300.000 Lackschildläusen, wie Zusatzstoffauskunft.de dokumentiert. Die EFSA hat E904 2024 neu bewertet und als Überzugsmittel und Glanzmittel für Lebensmittel in der EU zugelassen. Auf der Zutatenliste erscheint Schellack als E904, als „Schellack" oder in englischer Bezeichnung als „Shellac".
Auf Süßigkeiten, Schokolinsen und Kaugummi erkennt man Schellack an E904 oder „gewachst" in der Kennzeichnung
E904 findet sich vor allem auf Produkten, die einen typischen Hochglanz aufweisen. Bei Süßigkeiten – Schokolinsen, Dragees, Bonbons mit Überzug und bestimmten Kaugummis – sorgt Schellack für die spiegelnde Oberfläche. Bei Kaffeebohnen mit Schokoladenüberzug ist er ebenfalls häufig im Einsatz. Auf Obst muss ein Schellack-Überzug laut EU-Kennzeichnungsverordnung als „gewachst" deklariert werden – betroffen sind Äpfel, Zitrusfrüchte, Bananen, Avocados, Mangos und Granatäpfel. Ermutigend ist der Wandel in der Industrie: Ferrero hat 2023 die Rezeptur der Kinder Schoko-Bons geändert und Schellack durch pflanzliches Gummi Arabicum ersetzt, wie Konsument.at berichtete. Das zeigt, dass immer mehr Hersteller auf die steigende Nachfrage nach pflanzlichen Überzugsmitteln reagieren.
Carnaubawachs (E903) und Gummi Arabicum (E414) sind die pflanzlichen Überzugsmittel, die Schellack in vielen Produkten ersetzen
Für alle, die schellackfreie Süßigkeiten suchen, sind zwei E-Nummern besonders wichtig: Carnaubawachs (E903) und Gummi Arabicum (E414). Carnaubawachs wird aus den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme gewonnen – es ist vollständig pflanzlich und erzeugt einen ähnlichen Glanz wie Schellack. Viele vegane Gummibärchen und Schokolinsen nutzen bereits E903 als Überzug. Gummi Arabicum ist das getrocknete Harz afrikanischer Akazienbäume und wird als Emulgator, Stabilisator und Überzugsmittel eingesetzt. Eine dritte pflanzliche Option ist Candelillawachs (E902), gewonnen aus einer mexikanischen Euphorbiaceen-Pflanze. Alle drei Alternativen sind in zertifizierten veganen Produkten aus dem österreichischen Naturkosthandel sowie in immer mehr Supermarkt-Eigenmarken zu finden.
V-Label, Veganblume und Bio-Siegel sind die verlässlichsten Erkennungszeichen für schellackfreie Produkte in Österreich
Das V-Label und die Veganblume (PETA) schließen E904 grundsätzlich aus – Produkte mit diesen Siegeln sind schellackfrei. Beim Obst bieten Bio-Richtlinien zusätzlichen Schutz: Bio-Äpfel und Bio-Zitrusfrüchte bei Billa Plus (Ja! Natürlich), Spar Natur*pur, Hofer Zurück zum Ursprung und dm bio dürfen laut EU-Bio-Verordnung weder mit tierischen noch mit konventionellen Überzugsmitteln behandelt werden. Wer sichergehen möchte, kauft Obst aus biologischem Anbau oder im zertifizierten Naturkostladen. Für Süßigkeiten gilt: Die Zutatenliste verrät mit einem Blick, ob E904, E903 oder E414 als Überzugsmittel verwendet wird – alle müssen angegeben sein.
Findet sich Schellack auch in Shellac-Nagellack, Naturkosmetik und auf Bio-Obst in Österreich?
Shellac-Nägel sind eine häufige Verwechslungsquelle. Das Nagelstudio-System der Marke CND namens „Shellac" verwendet modernes UV-Kunstharz – nicht das tierische Insektenharz E904 aus Lebensmitteln. Der Name ist historisch angelehnt, bezeichnet aber ein völlig anderes Produkt. In der klassischen Naturkosmetik kann echter Schellack in manchen Haarlacken oder Nagellacken vorkommen – dort steht er im INCI als „Shellac" auf der Zutatenliste. Bei Kosmetikprodukten lohnt sich das PETA-Bunny-Siegel als Erkennungszeichen. In Österreich darf Bio-Obst laut EU-Öko-Verordnung nicht mit Schellack überzogen werden – beim Kauf von Bio-Äpfeln bei Spar, Billa oder Hofer ist E904 also ausgeschlossen. Konventionelles Obst aus dem Ausland kann hingegen einen Schellack-Überzug tragen, der beim Kauf als „gewachst" gekennzeichnet sein muss.
Die Lebensmittelkennzeichnung macht die Auswahl einfach: V-Label auf Süßigkeiten und Bio-Siegel auf Obst sind die verlässlichsten Orientierungspunkte. Mehr über verwandte Themen findest du bei E901 Bienenwachs, Karmin E120, den veganen Süßigkeiten in Österreich und bei der Frage Ist Honig vegan?
Häufige Fragen
- Was ist Schellack E904 und woher kommt er?
- Schellack (E904) ist das getrocknete Harz der Lackschildlaus (Kerria lacca), eines Insekts aus tropischen Regionen wie Indien und Thailand. Die Schildläuse scheiden das Harz aus, um ihre Eier auf Baumästen zu schützen. Für ein Kilogramm Schellack wird das Harz von rund 300.000 Lackschildläusen geerntet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E904 2024 neu bewertet und als Überzugsmittel für Lebensmittel in der EU zugelassen. Auf der Zutatenliste steht es als E904, Schellack oder Shellac.
- In welchen Lebensmitteln steckt Schellack E904?
- Schellack E904 findet sich vor allem auf Süßigkeiten mit glänzender Oberfläche: Schokolinsen, Dragees, beschichtete Bonbons, Kaugummi und Kaffeebohnen mit Schokoladenüberzug. Auf Obst muss ein Schellack-Überzug laut EU-Kennzeichnungsverordnung als „gewachst" deklariert werden – das betrifft Äpfel, Zitrusfrüchte, Bananen, Avocados, Mangos und Granatäpfel. Bei V-Label- und Veganblume-zertifizierten Produkten ist E904 grundsätzlich ausgeschlossen.
- Sind Kinder Schoko-Bons noch mit Schellack überzogen?
- Nein. Ferrero hat 2023 die Rezeptur der Kinder Schoko-Bons geändert und den Schellack-Überzug durch pflanzliches Gummi Arabicum (E414) ersetzt, wie Konsument.at bestätigte. Das ist ein positives Beispiel für den Wandel in der Lebensmittelindustrie. Wer beim Kauf sichergehen möchte, achtet auf E414 (Gummi Arabicum) oder E903 (Carnaubawachs) in der Zutatenliste – beide sind pflanzlich.
- Welche pflanzlichen Überzugsmittel ersetzen Schellack in Lebensmitteln?
- Die zwei häufigsten pflanzlichen Alternativen sind Carnaubawachs (E903), gewonnen aus brasilianischen Carnaubapalmen-Blättern, und Gummi Arabicum (E414), das Harz afrikanischer Akazienbäume. Beide sind vollständig pflanzlich, werden von der EFSA als sicher eingestuft und finden sich in vielen veganen Süßigkeiten. Candelillawachs (E902) aus einer mexikanischen Pflanze ist eine weitere Option und ebenfalls pflanzlich.
- Ist Shellac-Nagellack dasselbe wie Schellack E904 in Lebensmitteln?
- Nein. Shellac-Nägel und Shellac-Gelnagellack sind ein UV-Gel-Nagelstudio-System der Marke CND – der Name ist eine historische Marketingbezeichnung. Dieser Nagellack enthält modernes UV-Kunstharz, nicht das tierische Insektenharz E904 aus Lebensmitteln. In klassischem Haarlack oder bestimmten Naturkosmetik-Produkten kann echter Schellack vorkommen – dort steht er im INCI als „Shellac".
- Wie erkenne ich schellackfreie Produkte beim Einkauf in Österreich?
- Das V-Label oder die Veganblume auf der Verpackung garantieren, dass kein Schellack enthalten ist. Wer die Zutatenliste liest, achtet auf E904, Schellack oder Shellac bei Süßigkeiten und auf den Hinweis „gewachst" bei Obst. Bio-Obst bei Billa Plus (Ja! Natürlich), Spar Natur*pur, Hofer Zurück zum Ursprung und dm bio enthält grundsätzlich keinen Schellack-Überzug, da die EU-Bio-Verordnung tierische Überzugsmittel ausschließt.
- Ist Schellack vegetarisch?
- Das wird unterschiedlich bewertet. Da Schellack von Insekten produziert wird und bei der Ernte Lackschildläuse sterben, meiden viele Vegetarier E904. Die Europäische Vegetarier-Union schließt Insektenprodukte aus dem Vegetarismus aus. Das österreichische Recht erlaubt E904 in Produkten ohne Vegankennzeichnung. Das V-Label schließt Schellack für beide Gruppen verlässlich aus.